AGB's: Es gelten die gesetzlichen Richtlinien
Anreise | 13:00 Uhr - 22:00 Uhr (Andere Termine auf Anfrage) |
Abreise | 07:00 Uhr - 11:00 Uhr (Andere Termine auf Anfrage) |
Haustiere | Haustiere sind auf Anfrage erlaubt (ggf. anfallende Gebühren) |
Akzeptierte Kreditkarten | EC, VISA, MasterCard |
Weitere Bezahlmöglichkeiten | Kostenübernahme, Vorabüberweisung |
Bankverbindung
Sparkasse Höxter | IBAN : DE77472515500044001790 | BIC : WELADED1HXB |
VB Paderborn-Höxter-Detmold | IBAN : DE79472601219034446300 | BIC : DGPBDE3MHOX |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: Dezember 2014)
MIT DEM HOTEL CORVEYER HOF, WESTERBACHSTR. 29, 37671 HÖXTER
1 GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für mündliche und schriftliche Verträge über die
mietweise Überlassung von Zimmern in unserem Hause sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht
Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung bzw. Bestätigung der Reservierung
des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in
Textform zu bestätigen.
2.2
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
zum Beispiel Kurtaxe.
Bei änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,
dass sich der Preis für die Zimmer
und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht
.
3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist,
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in
Textform vereinbart werden.
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, leistet der Kunde
einen Monat vor Anreise eine Vorauszahlung von 50 % der Gesamtbuchung.
3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden
oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt,
auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4 RüCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.2
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, können schriftlich geschlossene
Buchungsverträge bis 1 Monat vor dem Anreisetag kostenfrei storniert
und geändert werden.
Danach gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart,
dem Hotel einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr)
nach folgender Staffel zu bezahlen:
Rücktritt bis 3 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtbetrages der Buchung
Rücktritt danach bzw. Nichtanreise: 100 % des Gesamtbetrages der Buchung
aber jeweils ohne Bettwäsche und Zusatzleistungen, die nicht in Anspruch genommen
werden.
4.3
Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z. B. verringerte Personenzahl) wird die
Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig.
Das Hotel ist jedoch berechtigt für die
verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls
dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.
4.4
Buchungen für das Wochenende können vom Gast durch Teilstornierung nicht auf eine
Nacht gekürzt werden (mind. 2 üN müssen bestehen bleiben und an
langen Wochenenden bzw. Brückentagen durch z. B. Feiertage – mind. 3 übernachtungen).
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder
verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Bei kurzfristigen oder geringfügigen Buchungen, die ohne schriftlichen Vertrag vereinbart
wurden, hält das Hotel die Zimmer bis 18:00 Uhr frei.
Danach belieben die Zimmer nur reserviert,
wenn sie vom Besteller am Anreisetag bis 18:00 Uhr telefonisch garantiert werden.
6.4
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung
bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 15:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet das Hotel nur, wenn diese
im Hotelsafe aufbewahrt wurden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen.
7.3
Soweit dem Kunden für Fahrräder oder andere Fahrzeuge ein Stellplatz
in der Hotelgarage oder auf dem Grundstück des Hotels, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –
auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.