Hotelrichtlinien Corveyer Hof

AGB's: Es gelten die gesetzlichen Richtlinien

Anreise  13:00 Uhr - 22:00 Uhr (Andere Termine auf Anfrage)
Abreise  07:00 Uhr - 11:00 Uhr (Andere Termine auf Anfrage)
Haustiere  Haustiere sind auf Anfrage erlaubt (ggf. anfallende Gebühren)
Akzeptierte Kreditkarten  EC, VISA, MasterCard
Weitere Bezahlmöglichkeiten  Kostenübernahme, Vorabüberweisung

Bankverbindung

Sparkasse Höxter IBAN : DE77472515500044001790 BIC : WELADED1HXB
VB Paderborn-Höxter-Detmold IBAN : DE79472601219034446300 BIC : DGPBDE3MHOX

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: Dezember 2014)

MIT DEM HOTEL CORVEYER HOF, WESTERBACHSTR. 29, 37671 HÖXTER

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1 GELTUNGSBEREICH

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für mündliche und schriftliche Verträge über die

mietweise Überlassung von Zimmern in unserem Hause sowie alle in diesem

Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des

Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt

folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

1.2

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu

anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in

Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht

Verbraucher ist.

 

1.3

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1

Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung bzw. Bestätigung der Reservierung

des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in

Textform zu bestätigen.

 

2.2

Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht,

haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle

Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,

sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem

gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche

verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu

zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte

Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

 

3.3

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale

Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie

zum Beispiel Kurtaxe.

Bei änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,

änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach

Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit

Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss

und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

3.4

Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen

Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der

Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,

dass sich der Preis für die Zimmer

und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht

3.5

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger

Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel

berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw.

bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist,

in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt

der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.6

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,

zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in

Textform vereinbart werden.

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, leistet der Kunde

einen Monat vor Anreise eine Vorauszahlung von 50 % der Gesamtbuchung.

 

3.7

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden

oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt,

auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6

oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

3.8

Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine

angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für

bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche

nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

 

3.9

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

4 RüCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/

NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der

schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus

dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen

nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte,

Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein

Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder

vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom

Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne

Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten

Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

 

4.2

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, können schriftlich geschlossene

Buchungsverträge bis 1 Monat vor dem Anreisetag kostenfrei storniert

und geändert werden.

Danach gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart,

dem Hotel einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr)

nach folgender Staffel zu bezahlen:

 

Rücktritt bis 3 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtbetrages der Buchung

Rücktritt danach bzw. Nichtanreise: 100 % des Gesamtbetrages der Buchung

aber jeweils ohne Bettwäsche und Zusatzleistungen, die nicht in Anspruch genommen

werden.

 

4.3

Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z. B. verringerte Personenzahl) wird die

Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig.

Das Hotel ist jedoch berechtigt für die

verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls

dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.

 

4.4

Buchungen für das Wochenende können vom Gast durch Teilstornierung nicht auf eine

Nacht gekürzt werden (mind. 2 üN müssen bestehen bleiben und an

langen Wochenenden bzw. Brückentagen durch z. B. Feiertage – mind. 3 übernachtungen).

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1

Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist

kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den

vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit

angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2

Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder

verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer

vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel

ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände

die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder

Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die

Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der

Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des

Hotels in der öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

 

5.4

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit

dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

6.2

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur

Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3

Bei kurzfristigen oder geringfügigen Buchungen, die ohne schriftlichen Vertrag vereinbart

wurden, hält das Hotel die Zimmer bis 18:00 Uhr frei.

Danach belieben die Zimmer nur reserviert,

wenn sie vom Besteller am Anreisetag bis 18:00 Uhr telefonisch garantiert werden.

 

6.4

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt

zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten

Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung

bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,

ab 15:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht

begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen,

dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt

entstanden ist.

 

7 HAFTUNG DES HOTELS

7.1

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen

aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.

Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen

oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis

oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben

und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

7.2

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet das Hotel nur, wenn diese

im Hotelsafe aufbewahrt wurden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu

machen.

 

7.3

Soweit dem Kunden für Fahrräder oder andere Fahrzeuge ein Stellplatz

in der Hotelgarage oder auf dem Grundstück des Hotels, auch gegen Entgelt,

zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder

rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige änderungen

oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

8.2

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand –

auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr

der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner

die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand

im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

 

8.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

ausgeschlossen.

 

8.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.